Die Amphibien sind wieder unterwegs. Mit steigenden Temperaturen verlassen Frösche, Kröten und Molche ihre Winterquartiere und machen sich auf zu ihren Laichgewässern. Damit sie auf ihren Wanderrouten Strassen sicher queren können, sind Schutzmassnahmen erforderlich. Am Laichgewässer angekommen, ist die Gefahr nicht vorbei: Die Amphibien und ihr Nachwuchs werden dort häufig von eingesetzten fremden Fischarten bedroht.

Mit dem beginnenden Frühling wandern Frösche, Kröten und Molche von ihren Winterquartieren zu den Laichgewässern. Dabei legen sie einige hundert Meter bis mehrere Kilometer zurück. Überall dort, wo ihre Wanderrouten Strassen queren, sind Schutzmassnahmen erforderlich, damit die Amphibien nicht Opfer des Verkehrs werden und lokale Populationen aussterben. Im Kanton Luzern koordiniert die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) die entsprechenden Schutzmassnahmen. Bei einer Mehrzahl der Zugstellen stellen Freiwillige eine Abfangvorrichtung aus temporären Zäunen und eingegrabenen Kesseln auf. Jährlich bis zu 30’000 Amphibien tragen freiwillige Luzernerinnen und Luzerner sicher über die Strasse. Während den Zugnächten wird z.B. die Strasse zwischen Willisau und Grosswangen im Ostergau gesperrt. An einigen Zugstellen hat der Kanton Luzern baulich permanente Massnahmen realisiert. Dank diesen können die Tiere die Strasse mittels Unterführungen jederzeit unbeschadet queren.

Ostergau Willisau: Eine von über 30 bekannten Zugstellen im Kanton Luzern

Fische in ursprünglich fischfreien Gewässer

Haben die Amphibien ihr Laichgewässer erreicht, ist ihre Fortpflanzung noch nicht gewiss. Es wird oft festgestellt, dass Fische in ursprünglich fischfreie Gewässer eingesetzt worden sind. Dies ist für Amphibien problematisch, denn sie selbst sowie ihre Eier und Larven stehen auf dem Speisezettel einiger Fischarten. Durch das Einsetzen von Fischen werden auch speziell für die Amphibienförderung gebaute Kleingewässer statt zum Schutzobjekt zur Todesfalle. Konkret schätzt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), dass in jedem fünften solcher Kleingewässer illegal Fische eingesetzt wurden. Gerade einige fremde Fischarten vermehren sich schnell sehr stark. Ein Goldfisch-Weibchen beispielsweise kann mehrere Mal im Jahr laichen (Eier ablegen). Die Fische wieder aus dem Gewässer zu entfernen, ist aufwändig und teuer. Das Gewässer muss dazu während mehrerer Wochen im Winter trockengelegt werden. Für eine Entfernung der Fische sind die Eigentümer der Kleingewässer verantwortlich.

Des Weiteren können auch ausgesetzte Schildkröten den Bestand der einheimischen Amphibien reduzieren. Die Dienststelle lawa empfiehlt deshalb, sich vor dem Kauf von Aquarienfischen oder Schildkröten über deren Haltung zu informieren. Das Aussetzen fremder Tierarten verstösst gegen das Tierschutzgesetz (TSchG) und das Bundesgesetz über die Fischerei (BGF) und ist strafbar. Wer sich von einem Aquariumfisch oder einer Schildkröte trennen will, sollte eine Umplatzierung über ein Tierheim oder einen Tierhändler organisieren. So kann jede und jeder mithelfen, die Arbeit der Zugstellen-Betreuerinnen und -betreuer erfolgreicher zu machen.

>>> Amphibien im Napfgebiet (Webseite lawa Kanton Luzern)
>>> Verbreitungskarten der Amphibienarten der Schweiz (info fauna – Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz karch)

PD Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) Kanton Luzern / Beitragsbilder: lawa / Kanton Luzern