Die Luzerner Regierung zeigt in einem Planungsbericht auf, wie sie die Biodiversität in den nächsten gut zehn Jahren fördern will. Sie hat sieben Handlungsfelder definiert. Beschrieben wird das Engagement, das nötig ist, um die Biodiversität auf dem heutigen Niveau zu halten oder bereits eingetroffene negative Veränderungen wiedergutzumachen. Der Planungsbericht wird nun im Luzerner Kantonsrat beraten.
Die Luzerner Regierung unterbreitet dem Kantonsrat ihre Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern in Form eines Planungsberichtes. Im Bericht wird die Umsetzung der nationalen «Strategie Biodiversität Schweiz» auf kantonaler Ebene beschrieben und die laufenden Programme und Projekte zur Biodiversitätsförderung werden dokumentiert. Aufgezeigt werden 20 konkrete Massnahmen, inklusive Ressourcenbedarf, mit denen Defizite behoben und die biologische Vielfalt mit ihren Ökosystemleistungen bewahrt werden soll.
Die Regierung setzt für die kommenden zehn bis fünfzehn Jahre die Prioritäten in der Biodiversitätsförderung in den folgenden Handlungsfeldern:
- einheimische Arten und deren genetische Vielfalt fördern,
- invasive gebietsfremde Arten bekämpfen,
- ökologische Infrastruktur unterhalten und ausbauen,
- Biodiversität im Siedlungsraum stärken,
- Wissen generieren und verbreiten,
- Nachhaltigkeit der Nutzung in den Sektoralpolitiken fördern,
- Zustand und Veränderung der Biodiversität überwachen.
Vernehmlassung grossmehrheitlich positiv
In den Stellungnahmen wird der Planungsbericht Biodiversität grossmehrheitlich begrüsst. Der Handlungsbedarf zur Sicherung und Förderung der Biodiversität wird weitgehend anerkannt. Besonders kontrovers diskutiert wurden in der Vernehmlassung die Rolle und die Verantwortung der Landwirtschaft.
Engagement aller Akteure notwendig
Angesichts der heutigen Bevölkerungsdichte und der intensiven Land- und Ressourcennutzung ist die Erhaltung und Förderung der Biodiversität eine grosse Herausforderung. Es braucht einen bewussten und sorgsamen Umgang mit der Umwelt, echte Nachhaltigkeit in der Ressourcennutzung und Investitionen in den Unterhalt und die Pflege der wertvollsten Hotspot-Gebiete. Wo nötig müssen degradierte Systeme revitalisiert werden. Dazu braucht es das Engagement aller Akteure wie Bund, Kantone und Gemeinden, Industrie, Gewerbe und Dienstleister, Sektoralpolitiken und Branchen, Umweltorganisationen und Stiftungen, und letztlich der ganzen Zivilgesellschaft. Andernfalls können die Biodiversität und ihre Ökosystemleistungen nicht aufrechterhalten werden.
>>> Planungsbericht Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern
>>> Wie weit ist der Kanton Bern? Der Sachplan Biodiversität wurde 2018 als dritter und letzter Teil des Biodiversitätskonzepts verabschiedet.
Text (Medienmitteilung 14. August 2019) und Beitragsbilder: Kanton Luzern / Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa). Titelbild: Schutzgebiet «Ostergau» in den Gemeinden Willisau und Grosswangen, Rückzugsort für viele seltene Tier- und Pflanzenarten.