Die Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» verlangen auf Verfassungs- und Gesetzesebene, dass die Qualität in der Raumplanung gesteigert und der Schutz der Landschaft und des Kulturlandes gestärkt wird. Der Kantonsrat unterstützt den Gegenvorschlag des Regierungsrates. Dieser nimmt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative auf, lässt aber mehr Spielraum bei der Raumplanung zu.
Der Luzerner Kantonsrat hat am zweiten und letzten Tag der Oktober-Session 2019 unter anderem beschlossen:
Die Mehrheit des Kantonsrats unterstützt den Regierungsrat und spricht sich gegen die zwei Volksinitiativen «Luzerner Kulturlandschaft» aus. Die Verfassungsinitiative «Luzerner Kulturlandschaft» will den Schutz der Kulturlandschaft stärken und in der Kantonsverfassung verankern. Die Gesetzesinitiative wiederum verlangt eine Ergänzung des Planungs- und Baugesetzes. Die Anforderungen bei Einzonungen und Überbauungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen sollen verschärft werden. Beide Initiativen wirken sich gemäss Regierungsrat negativ auf die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Landwirtschaft aus. Der Regierungsrat hat deshalb einen Gegenvorschlag zur Gesetzesinitiative unterbreitet. Dieser berücksichtigt die wesentlichen Anliegen der Gesetzesinitiative, ohne den raumplanerischen Spielraum allzu sehr einzuschränken.
Der Kantonsrat hat dem Gegenvorschlag in erster Beratung zugestimmt. Er verlangt jedoch Änderungen. So sollen unter anderem die Fruchtfolgeflächen innert zehn Jahren vollständig kartiert und in den Planungsinstrumenten dargestellt werden. Weiter soll der Kanton sicherstellen, dass der Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen gemäss den Vorgaben des Bundes dauernd erhalten bleibt. Zudem soll verwaltungsintern festgelegt werden, wer für die Umsetzung der Vorgaben zur Biodiversität und zur Eingliederung von Bauten und Anlagen in das Landschaftsbild zuständig ist. Über die Initiativen selbst stimmt der Kantonsrat bei der zweiten Beratung ab.
>>> Webseite der Initiativen «Luzerner Kulturlandschaft»
Text (Medienmitteilung 22. Oktober 2019): Kanton Luzern
Video zur Meinung des Regierungsrates: