Im Tal der Langete, die das nordwestliche Napfgebiet entwässert, sind die Wässermatten nun besser geschützt. Die kantonale Überbauungsordnung zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Wässermatten im Oberaargau wurde durch den Kanton Bern genehmigt.
Der Schutz der Wässermatten ist ein landschaftsästhetisches und kulturelles Anliegen. Mit der kantonalen Überbauungsordnung Wässermatten sind die planerischen Voraussetzungen geschaffen worden, um die traditionelle Kulturlandschaft in sechs Teilgebieten zu erhalten und die traditionelle Wassernutzung auch in Zukunft sicherzustellen.
Weiterführende ökologische Nutzungsauflagen, beispielsweise ein Düngeverbot, wurden nicht in die kantonale Überbauungsordnung Wässermatten aufgenommen, weil sie landschaftsästhetisch nicht relevant sind. Nach der Ausscheidung des Gewässerraums werden grössere Flächen entlang der Gewässer eine Extensivierung erfahren. Landwirte können zudem freiwillig im Rahmen der agrarpolitischen Massnahmen zur Biodiversitätsförderung eine weitere Extensivierung vornehmen. Ein Düngeverbot könnte als materielle Enteignung betrachtet werden und damit auch das Projekt gefährden, ohne grossen zusätzlichen Nutzen zu erzielen.
>>> Webseite Kanton Bern / Beschluss vom 2. April 2019 / Kantonale Überbauungsordnung Wässermatten
>>> Webseite Lebendige Traditionen / Wässermatten
Beitragsbild: Wässerungsplan Langetental Madiswil/Kleindietwil ca. 1750, Staatsarchiv Luzern