Am 7. März 2021 stimmt das Luzerner Stimmvolk über den Sonderkredit in der Höhe von 26,1 Millionen Franken für den Ausbau des Abschnitts «Chlusboden» der Kantonsstrasse K 36 durch die Lammschlucht im Entlebuch ab. Beim Strassenbauprojekt handelt sich um das erste von drei Teilprojekten zur Sanierung der Verbindung von Schüpfheim nach Flühli/Sörenberg. Die Regierung und der Kantonsrat empfehlen, den Sonderkredit anzunehmen.

Die Kantonsstrasse K 36 im Entlebuch verbindet die Ortschaften Schüpfheim, Flühli und Sörenberg. Sie ist die Haupterschliessungsstrasse der Gemeinde Flühli und zudem der einzige Zubringer zum Glaubenbielenpass, der das Waldemmetal mit dem Kanton Obwalden verbindet.

Kurvenreiche und enge Strasse im Abschnitt «Chlusboden»

Veraltete Kunstbauten und Gefährdung durch Steinschlag und Stürme

Das enge, kurvenreiche und stark steinschlaggefährdete Strassenstück, dessen Linienführung in das Jahr 1916 und der Ausbau in das Jahr 1956 zurückreicht, ist sanierungsbedürftig. Um die Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer markant zu erhöhen und den Schutz vor Naturgefahren zu verbessern, muss die Kantonsstrasse K 36 zwischen Chlusboden und Hinder Lamm erneuert, ausgebaut und mit zusätzlichen Vorkehrungen geschützt werden. In den Jahren 2017 und 2018 wurde deshalb ein Gesamtprojekt ausgearbeitet. Dieses wurde vom Kantonsrat – aufgeteilt in drei Abschnitte – in das Bauprogramm für die Kantonsstrassen aufgenommen.

Regierung und Kantonsrat empfehlen Annahme Sonderkredit für ersten Abschnitt «Chlusboden» in der Höhe von 26,1 Millionen Franken

Am 7. März 2021 stimmt das Luzerner Stimmvolk über den für die Realisierung des ersten Abschnittes erforderlichen Sonderkredit in der Höhe von 26,1 Millionen Franken ab. Die Strasse wird im Abschnitt «Chlusboden» grösstenteils entlang der bestehenden Linienführung ausgebaut. Nur im Bereich der heutigen Chlusbodenbrücke und des Chlusstaldentunnels wird die Linienführung mit einer neuen Brücke begradigt, sodass kein Tunnel mehr nötig ist. Die Verkehrssicherheit wird zum einen durch die Verbreiterung der Strasse verbessert. Zum andern wird entlang der Strasse jeweils an der Bergseite ein befahrbares Bankett mit einer Breite von einem Meter angelegt. Der Schutz vor Naturgefahren soll durch eine intensive Felsreinigung erreicht werden: Kritische Felsböschungen oberhalb der Strasse werden gesichert, Einzelblöcke abgebaut oder mittels Ankern und Spritzbeton gesichert. Direkt an der Strasse sollen Felsböschungen mit Netzabdeckungen gesichert werden. Die bergseitigen Böschungen werden zudem entwässert und das Wasser in die Bergbäche abgeleitet. Die Funktion des Schutzwaldes wird mit einer entsprechenden Bewirtschaftung gesichert. Der Ausbau des ersten Abschnittes soll bis 2025 realisiert sein. Der Kantonsrat hat das Projekt einstimmig beschlossen und empfiehlt es den Stimmberechtigten zusammen mit dem Regierungsrat zur Annahme.

Quelle / Beitragsbilder: Kanton Luzern / zvg