Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor, u.a. durch den Bau von Windenergieanlagen. Das überarbeitete Windenergiekonzept des Kantons zeigt 22 mögliche Eignungsgebiete sowie Standorte für Windenergieanlagen auf. Um die erforderlichen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu schaffen, leitet der Kanton Luzern eine vorgezogene Teilrevision des Richtplans zur Festlegung dieser Gebiete und Standorte im Richtplan ein.

Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Langfristig sollen nebst der Wasserkraft auch neue erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise die Solar- und die Windenergie die gesamte Energieversorgung sicherstellen. Ihr Ausbau muss deshalb zügig vorangetrieben werden. Die Festlegung von geeigneten Gebieten und Standorten für die Nutzung der Windenergie ist Sache der Kantone. Das eidg. Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, Gebiete und Standorte für die Windkraftnutzung in ihren Richtplänen festzusetzen.

Vorgezogene Teilrevision des Kantonalen Richtplans

Im Juli 2020 startete der Kanton Luzern die Gesamtrevision des Kantonalen Richtplans. Dieser Prozess wird rund vier bis fünf Jahre dauern. Da der Kanton rasch und damit noch vor Abschluss des Gesamtrevisionsprozesses die notwendigen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Bereich der Windenergieanlagen schaffen will, hat er sich – auch unter Berücksichtigung der neuen übergeordneten Vorgaben im Bundesrecht – entschieden, parallel zur aktuell laufenden Richtplangesamtrevision das Thema Windenergie in einer vorgezogenen Teilrevision zu behandeln. Der Start der Teilrevision ist für das 2. Quartal 2021 vorgesehen. Die öffentliche Auflage findet voraussichtlich im Winter 2021/2022 statt.

Überarbeitetes Windkonzept des Kantons sieht 22 Windenergiegebiete vor und beinhaltet auch mögliche Standorte

Gemäss aktuellem Konzept Windenergie des Bundes sollen künftig im Kanton Luzern mehr als 130 GWh/Jahr produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse der Anlagen 30 bis 60 Windenergieanlagen im Kanton Luzern. Geeignete Gebiete und mögliche Standorte für Windenergieanlagen im Kanton sind im überarbeiteten Windenergiekonzept enthalten und bilden somit die Grundlage für die Richtplanteilrevision. Um die potentiellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überabeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete und mögliche Standorte zu evaluieren, die vor zehn Jahren noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im überarbeiteten Windenergiekonzept 2020 sind deshalb 22 z.T. neue Eignungsgebiete und mögliche Standorte aufgeführt, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen.

Bevölkerung der Standortgemeinden hat Möglichkeit zur Mitwirkung

Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später zusätzlich zur Festlegung der geeigneten Gebiete und möglichen Standorte im Richtplan auch eine Anpassung der Nutzungsplanung auf Stufe der Gemeinde. D.h., die Gemeinde muss für die Erstellung eines Windenergieprojekts oder -parks zuerst eine entsprechende Zone schaffen, über welche – mit den entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten – die Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung bzw. Urnenabstimmung abstimmen. Dabei ist auch die technische, wirtschaftliche und ökologische Machbarkeit von Windenergieanlagen vertieft zu prüfen. Im Anschluss hat die Gemeinde noch über ein entsprechendes Baugesuch zu entscheiden.

>>> Weitere Informationen Konzept Windenergie 2020 Kanton Luzern

PD Kanton Luzern
Beitragsbild (Windkraftwerk Rengg / Entlebuch): Lukas Bieri